Neue Beitragsordnung

Ab dem 01. Juli 2026

Liebe Mitglieder,

der MTV Wolfenbüttel e.V. von 1848 hat auf der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 07.05.2026 eine neue Beitragsordnung beschlossen, die am 01.07.2026 in Kraft treten wird. Dabei wurde der Vereinsgrundbeitrag gesenkt und die abteilungsspezifischen Beiträge entsprechend angepasst bzw. generell erhoben.

Neue Beitragsordnung zum Download

Diese Maßnahme ist unausweichlich geworden, damit der Verein für die kommenden Jahre finanziell zukunftssicher aufgestellt ist und seine Verpflichtungen erfüllen kann. Exemplarisch sind hier genannt die Sicherstellung qualitativer Angebote, der Wettkampfbetrieb, die soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern des Vereins oder Investitionen in die Sportanlagen unseres Vereins waren die Treiber bei allen Überlegungen. Es wurde bei der Erarbeitung der neuen Beitragsordnung eng mit den Abteilungen zusammen gearbeitet, um die Anpassungen zielgerichtet und moderat zu bestimmen. 

Sollten Sie Fragen zur neuen Beitragsordnung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle (Saskia Rosenthal und Niclas Hemmerling) für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Telefonnummer 05331-61463

E-Mail

s.rosenthal@mtv-wolfenbuettel.de

n.hemmerling@mtv-wolfenbuettel.de

Ebenso können die Abteilungsleitungen angesprochen werden, um die speziellen Anpassungen zu erläutern.

Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft zum 30. Juni 2026 ist schriftlich (entweder per Mail oder Brief) mit einem Sonderkündigungsrecht bis zum 15. Juni 2026 möglich (Eingang in der Geschäftsstelle).

Wir freuen uns, wenn Sie die neue Struktur unserer Beitragsordnung mittragen und wir Sie weiterhin im MTV Wolfenbüttel begrüßen können.  
 

Kurzinformation Beitragsordnung ab 01.07.2026

Beiträge | Familienbeiträge | Kündigung der Mitgliedschaft

Mit der neuen Beitragsordnung haben wir die Struktur der Beiträge grundsätzlich geändert: Kern ist, dass jedes Mitglied einen Grundbeitrag sowie einen Abteilungsbeitrag (bei der Nutzung mehrerer Abteilungen die jeweiligen Abteilungsbeiträge) zahlt, wenn das Mitglied aktiv an Angeboten dieser Abteilungen teilnimmt. Dazu kommen Veränderungen im Bereich der Familienmitgliedschaft. Zusätzlich haben wir die Kündigungsfristen angepasst.

Im Einzelnen:

Beiträge:

Die neuen Grundbeiträge sowie die Abteilungsbeiträge, die die Delegiertenversammlung und der Hauptausschuss beschlossen haben, können Sie der angefügten Aufstellung entnehmen. Die monatlichen Grundbeiträge sind generell niedriger als unsere bisherigen Mitgliedsbeiträge.

Neben dem Monatsgrundbeitrag gelten für alle Sportler in den Abteilungen zusätzlich die festgelegten Abteilungsbeiträge und für einige Sportarten die festgelegten Kursgebühren (s. Anlage Abteilungsbeiträge). Damit können die unterschiedlichen finanziellen Bedarfe in den Abteilungen und Sportbereichen flexibel abgedeckt werden. Beispiel: Wenn ein Kind Kinderturnen und Fußball ausgewählt hat beträgt der Beitrag: Grundbeitrag plus Abteilungsbeiträge Kinderturnen und Fußball.

Familienbeiträge:

Neu ist, dass für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nach Ablauf des Quartals des 18. Geburtstags) die Familienmitgliedschaft endet. Die Mitglieder werden dann Einzelmitglied und erhalten eine Beitragsermäßigung, wenn sie sich noch in der Ausbildung (Schule/Studium/Berufsausbildung) befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hierzu ist es notwendig, dass das neue volljährige Mitglied sich ummeldet. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage hinterlegt.

Kündigung der Mitgliedschaft:

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur noch schriftlich bis zum 31.03. bzw. 30.09. des jeweiligen Jahres möglich (vorher 10.06. bzw. 10.12.).

Die Kündigung der Abteilungsbeiträge ist quartalsweise möglich. Die Kündigung muss bis zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Dem MTV Wolfenbüttel ist bewusst, dass er mit dieser Beitragsordnung einen neuen Weg geht, um sich zukunftsfähig aufzustellen und einen Veränderungsprozess in Sachen Finanzen des Vereins auf den Weg gebracht hat. Die jetzt beschlossene Beitragsordnung unterliegt einer permanenten Prüfung und kann kurzfristig angepasst werden. Von daher dürfen wir Sie ermutigen uns Veränderungswünsche mitzuteilen, die wir entsprechend bewerten und bei Bedarf in die neue Beitragsordnung einfließen lassen.

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Falls Du noch weitere Fragen hast oder Informationen benötigst, wende dich gerne an unsere Geschäftsstelle. Die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle findest du hier.